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Verpackungsverordnung, u.a., für News für Bürobedarf, Verpackungsmaterial, Kartons, Versandtaschen, Luftpolsterfolie, Luftpolstertaschen, Maxibriefkarton, Maxibrief, Karton


"Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland GmbH) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung :

FSP - Full Service Packaging
Inhaberin: Sabine Rother

Herderstraße 86
40721 Hilden

Tel. 02103 / 36 18 97

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Aktuelle News zu dem Thema Verpackungsverordnung

STAND 18.11.2008

Im Dezember werden wir Ihnen RECHTZEITIG unsere eigene Lösung präsentieren, die es Ihnen ermöglichen wird UNKOMPLIZIERT und BEDARFSGERECHT ALLE Verpackungen über uns zu beziehen, OHNE das Sie einen Vertrag, bei einem der dem "Dualen System" angeschlossenen Unternehmen (z.B. Landbell), abschließen müssen.

Hier geht es um die Verhinderung der 5. Novellierung der Verpackungsverordnung. Hier sollte jeder seine Stimme abgeben der diese Novellierung noch verhindern möchte.

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=695

Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass in die Verpackungsverordnung eine Regelung eingebracht wird, die kleine und mittlere Gewerbe nicht benachteiligt.
Begründung
1. Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung widerspricht dem Gedanken des Recycling und der Abfallvermeidung Werden derzeit häufig bereits verwendete Umverpackungen von Händlern zum Versand von Artikeln an den Endverbraucher verwendet - der diese wiederum entweder entsorgt, oder weiterverwendet, also eine aktive Form von Recycling -, wird es ab Inkrafttreten der 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung nötig sein, speziell zu diesem Zweck hergestellte Um- und Transportverpackungen zu erwerben. Dieses durch den Händler nur einmalig verwendbare Verpackungsmaterial verbraucht bei der Herstellung Energie und führt nach der Verwendung zu einem zusätzlichen Abfallaufkommen. Der Endverbraucher kann seinerseits diese Um- und Transportverpackungen gegen Gebühr (Portokosten) an den Händler senden, der diese wiederum auf seine Kosten entsorgt. Damit wird ein zusätzlicher Transportstrom von Leerverpackungen erzeugt: lizensierte Verpackungen vom Großhändler an den Händler, vom Endverbraucher zurück zum Händler. 2. Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung benachteiligt kleine und mittlere Gewerbe Um weiterhin unlizensiertes Verpackungsmaterial nutzen zu können, muss sich der Händler gegen Gebühr einem Entsorgerverband anschließen. Diese Gebühren müssen vom Händler an den Kunden weitergegeben werden. Bei einem geringen Sendungsaufkommen wird somit die verkaufte Ware unverhältnismäßig teurer, da der gemittelte Betrag bei wenigen Sendungen erheblich höher ausfällt, als bei hohem Sendungsaufkommen. Dies macht Waren von kleineren und mittleren Anbietern unattraktiv und führt zu einer massiven Benachteiligung und Absterben von kleinen und mittleren Gewerben. Es wird die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindert sowie die Bestandswahrung bestehender Betriebe gefährdet. 3. Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vernichtet Kaufkraft Die durch die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung entstehenden zusätzlichen Betriebskosten machen das Betreiben von z. B. einem eigenen Internetshop als kleines oder mittleres Gewerbe unattraktiv. Die durch diese Einnahmen entstandene Kaufkraft des Kleinbetriebs/mittleren Betriebs geht verloren.
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WIR HALTEN DIESE PETITON FÜR SEHR SINNVOLL DA ES BEREITS ABSOLUT FUNKTIONIERENDE RECYCLINGKREISLÄUFE FÜR VERPACKUNGEN GIBT IST DIE 5.NOVELLIERUNG DER VERPACKUNGVERORDNUNG ALS ÜBERFLÜSSIG UND UNNÖTIG ANZUSEHEN !

FSP Full Service Packaging

www.fsp-online.com

Mit freundlichen Grüßen
fsp-online

 


 


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